Ausfallshonorar

Aufgrund der Tatsache, dass immer öfter vereinbarte Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, sehe ich mich gezwungen, ab sofort ein Ausfallshonorar zu verrechnen. Die Höhe dieses Honorars richtet sich nach der Dauer und dem Umfang des nicht wahrgenommenen Termins.